Einsprüche, die das Ergebnis oder die Durchführung eines Wettkampfes
betreffen, sind unverzüglich, spätestens 30 Minuten nach der offiziellen
Bekanntgabe des Ergebnisses dieses Wettkampfes einzulegen.
Jeder Einspruch ist in erster Instanz vom Athleten oder seinem Beauftragten
mündlich beim Schiedsrichter einzulegen. Der Schiedsrichter hat in erster
Instanz zu entscheiden. Danach besteht das Recht der Berufung zum
Schiedsgericht.
Die Berufung zum Schiedsgericht ist innerhalb von 30
Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe der Entscheidung des Schiedsrichters
vorzunehmen. Sie ist schriftlich abzufassen, im Namen des Athleten von einem
verantwortlichen Offiziellen zu unterzeichnen, und es ist eine Gebühr von 150
DM (bei Jugend./Schülerklassen unterhalb der DLV-Verbandsebene von 100 DM)
beizufügen. Bei Zurückweisung der Berufung verfällt die Gebühr.