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Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
für Deutsche Meisterschaften
- Teilnahmeberechtigt an Deutschen Meisterschaften sind nur Mitglieder mit
gültigem Startrecht für einen Verein oder eine Leichtathletikgemeinschaft
im Verbandsgebiet des DLV. Das gültige Startrecht ist am Besitz des
Startpasses zu erkennen.
- Sind Mindestleistungen Voraussetzung für die Teilnahme an Deutschen
Meisterschaften, müssen diese bei genehmigten und verbandsbeaufsichtigten
Veranstaltungen des laufenden Jahres bis zum Meldeschlusstermin erzielt
worden sein. Es werden nur Leistungen anerkannt, die unter regulären
Bedingungen erzielt wurden. Nicht anerkannt werden Leistungen, die bei
Volksläufen erzielt wurden, sowie Hallenleistungen für die
Freiluftveranstaltungen.
In Ausnahmefällen können die Vorsitzenden der Bundesausschüsse
Leistungssport bzw. Jugend Athleten vom Nachweis der Mindestleistung
freistellen, wenn dies aus Gründen der Nominierung für internationale
Einsätze, der Bildung der Nationalmannschaft oder bei entsprechenden
Perspektiven geboten ist. Voraussetzung ist in jedem Fall die
ordnungsgemäße Meldung zum festgesetzten Meldetermin.
- Es sind vollständig mit Maschinen- oder Blockschrift ausgefüllte
Meldevordrucke zu verwenden. Alle Meldungen sind dreifach zu den
genannten Terminen an den eigenen Landesverband einzureichen, der sie
zweifach - nach Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben, der
Teilnahmeberechtigung und der Erfüllung der Mindestleistungen - umgehend an
den jeweils zuständigen Ausrichter weiterleitet. Mit Ausnahme der
Ergebnisse von Landesmeisterschaften und in den Fällen, in denen
Bestenlistenplätze für eine Normerfüllung ausreichen sind, müssen
Leistungsbescheinigungen als Nachweis mit der Meldung vorgelegt werden. Die
Meldetermine beziehen sich auf den Eingang beim eigenen Landesverband - sie
müssen unbedingt eingehalten werden. Nachmeldungen sind nicht möglich.
Unberechtigt abgegebene, mündliche, telefonische, zu spät eingehende oder
an den Ausrichter direkt gesandte Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Eine Benachrichtigung darüber erfolgt nicht.
- Es werden Organisationsgebühren erhoben, die zusammen mit der
Meldung fällig und an die ausrichtende Leichtathletik-Organisation zu
zahlen sind. Die Organisationsgebühren sind spätestens durch Barzahlung am
Wettkampftag an den Ausrichter Vereinsweise zu entrichten. Da die Gebühren
mit der Meldung fällig werden, sind sie auch im Fall des Nichtantretens zu
entrichten. Derzeit betragen die Organisationsgebühren für Männer/Frauen:
15,-- DM für Einzelwettbewerbe
35,-- DM für Straßenwettbewerbe bis 15 km
45,-- DM für Straßenwettbewerbe bis 25 km
60,-- DM für Straßenwettbewerbe über 25 km
- Am Wettkampftag hat eine Meldung am Stellplatz zu erfolgen, und
zwar grundsätzlich 90 Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbs. Für
die pünktliche Abgabe der Meldung bzw. der Stellplatzkarte ist
ausschließlich der Aktive verantwortlich.
- Werbung auf der Wettkampfkleidung sowie den Trainingsanzügen und
Taschen ist eingeschränkt zulässig. Hierzu gibt die Regel 18 der
Internationalen Wettkampfbestimmungen nähere Auskünfte.
Die ausgegebenen Startnummern müssen unverändert getragen werden, d.h.
mögliche Sponsorenidentifikationen müssen voll sichtbar sein. Bei
Verstößen gegen die Werbebestimmungen kann ein Teilnehmer vom Wettkampf
ausgeschlossen werden.
- Ein Meistertitel wird nur vergeben, wenn in den ausgeschriebenen
Wertungsklassen jeweils drei Teilnehmer antreten bzw. zwei Mannschaften in
die Wertung kommen. Es wird angestrebt, die Siegerehrung möglichst
unmittelbar nach Beendigung eines Wettbewerbs durchzuführen. Es werden
grundsätzlich die besten acht Teilnehmer bzw. Mannschaften geehrte.
- Einsprüche, die sich gegen das Teilnahmerecht richten, sind
unverzüglich - spätestens 30 Minuten nach Aushang der Wettkampflisten -
bei dem Wettkampfleiter einzulegen. Einsprüche, die das Ergebnis oder die
Durchführung des Wettkampfes betreffen, sind vom dem Athleten oder ihren
Beauftragten unverzüglich - spätestens innerhalb von 30 Minuten nach
Bekanntgabe des Ergebnisses - mündlich beim Schiedsrichter einzulegen. Kann
der Einspruch nicht unmittelbar dem Schiedsrichter vorgetragen werden, ist
er am Stellplatz vorzubringen. Gegen die jeweiligen Entscheidungen des
Wettkampfleiters oder des Schiedsrichters ist Berufung möglich. Auch die
Berufung ist unverzüglich - spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der
Entscheidung schriftlich unter Hinterlegung von 150 DM (bei Jugend- und
Schülermeisterschaften 100 DM) beim Schiedsgericht einzulegen. Die Berufung
kann unter Verwendung entsprechender Vordrucke, die in der Regel am
Stellplatz vorrätig sind, dort eingelegt werden.
- Zusammen mit der Meldung ist anzugeben, ob ein komplettes Ergebnisprotokoll
gewünscht wird. Dafür kann der örtliche Ausrichter einen Berag bis zur
Höhe der Postgebühren für einen Großbrief verlangen. Einzelblattkopien
für einen entsprechenden Wettbewerb können am Veranstaltungstag direkt
abgefordert werden.
- Die Betreuer erhalten kostenfreie Eintrittskarten für die
Veranstaltung, und zwar
für Deutsche Meisterschaften:
1 Karte für bis zu 4 Teilnehmern
2 Karten für 5 bis 7 Teilnehmern
3 Karten für 8 bis 10 Teilnehmer
zusätzlich eine weitere Karte für je 3 weitere Teilnehmer
für Deutsche Hallenmeisterschaften:
1 Karte für bis zu 4 Teilnehmern
2 Karten für 5 bis 7 Teilnehmern
3 Karten für 8 bis 11 Teilnehmer
zusätzlich eine weitere Karte für je 4 weitere Teilnehmer
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