GEHER-RUNDBRIEF

Ohne Wartefrist kann im Laufe des Jahres das Startrecht für einen neuen Verein erteilt werden, wenn die Auflösung des bisherigen Vereins erfolgt ist.

Ohne Wartefrist erfolgt der Wechsel, wenn der Athlet für den bisherigen Verein mindestens neun Monate nicht an Wettbewerben teilgenommen hat. Bei Schülerinnen und Schülern W/M 13 und jünger beträgt diese Wartefrist drei Monate.

Ganz ohne Wartezeit gelingt der Wechsel, wenn ein Deutscher nach mehr als einjährigem Auslandsaufenthalt ein Startrecht begehrt oder bei Jugendlichen aus familiären Gründen durch Umzug die Entfernung zum bisherigen Verein zu groß ist.

Nach oben